Versicherungen

Für die Mitglieder der Niedersächsischen Landjugend können insbesondere zwei Versicherungen wichtig werden:

  • die Vereinshaftpflichtversicherung (Vers. Nr. 0122-028.999.953) und
  • die Gruppenunfallversicherung (Vers. Nr.0123-034.532.779)

der Niedersächsischen Landjugend, die für alle Mitglieder abgeschlossen wurden.

Für Missgeschicke, die bei Aktionen, wie z.B. Seminaren, Kanufahrten, Feten und sonstigen Aktivitäten passieren, ist die Vereinshaftpflicht da. Die VGH tritt in die Haftung für gesetzliche Ansprüche Dritter (Geschädigter) ein, wenn kein Vorsatz vorliegt und wenn nicht grob fahrlässig gehandelt wurde.

Zusätzlich sind alle Mitglieder der Niedersächsischen Landjugend bei Veranstaltungen jeglicher Art durch eine Unfallversicherung geschützt. Wenn der traurige Fall einer dauerhaften Invalidität oder sogar der Todesfall eintreten sollte, tritt diese Versicherung, je nach Schwere der Verletzung ein.

Wenn ihr Auskünfte braucht oder es zu Schäden kommt, wendet euch bitte an die Geschäftsstelle.

Des Weiteren könnt ihr über die Niedersächsische Landjugend eine Kurzzeit-Kasko-Versicherung für private PKW und Landmaschinen abschließen. Bitte beachtet, dass die Anmeldung zur Kurzzeit-Kasko mindestens eine Woche vor der Veranstaltung in der Geschäftsstelle der Niedersächsischen Landjugend vorliegen und der entsprechende Beitrag überwiesen sein muss, damit die Versicherung in Kraft tritt.

Mit der Stärkemeldung fragen wir in jedem Jahr ab, ob die Gruppen eine Rechtsschutzversicherung wünschen. Für einen geringen Beitrag könnt ihr eure Gruppe also zusätzlich für den Fall von Rechtsstreitigkeiten absichern.

Bei weiterem Versicherungsbedarf wendet euch an die Agenturen der Öffentlichen Versicherer bei euch vor Ort.