Corona-Virus: Regeln für die Jugendarbeit

Für die Jugendarbeit sind erhebliche Lockerungen in der niedersächsischen Verordnung zum Schutz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus aufgenommen worden, so dass unter Einhaltung der üblichen Hygieneregeln auch wieder Angebote der Landjugendarbeit möglich sind. In unserem Rundschreiben geben wir euch einen Einblick in die seit dem 13. Juli geltenden Regelungen. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Landesjugendrings, auf der ihr auch die Anwesenheitsliste herunterladen könnt, die bei euren Treffen zur Nachverfolgung der Kontaktpersonen zu führen ist.

 

 

>> zurück